Einsatzoptionen
Die Einsatzoptionen des THW sind vielfältig. Umfangreiche technische Ausstattung sowie motivierte und gut ausgebildete Helfer stehen den Bedarfsträgern (bspw. Feuerwehr, Polizei, andere Hilfsorganisationen oder Behörden) rund um die Uhr zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten klar von denen anderer Organisationen wie der Feuerwehr abgegrenzt.
Auch die Abrechnung von Einsätzen und Hilfeleistungen ist klar geregelt. Hier ist die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) des Bundesministers des Innern vom 13.12.2012 gesetzliche Grundlage.
Nachfolgend nennen wir einige mögliche Einsatzfälle, die aber nur einen kleinen Auszug aus der breiten Palette der THW-Möglichkeiten darstellen können:
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Ausleuchten von Kontrollstellen für Polizei und Zoll
- Vermisstensuche
- Fahrzeugbergung
- Aufgleisung von Zügen
- Unterstützung bei Brandeinsätzen
- Wiederherstellung der Stromversorgung
- Abstützung einsturzgefährdeter Gebäude
- Sprengungen
- Freischleppen von Fahrzeugen bei widrigen Wetterlagen
- Amtshilfe bei Seuchenverdacht
- Transport von Hilfsgütern
- Beseitigung von Hochwasserfolgen
- Errichtung behelfsmäßiger Übergänge
Viele weitere Beispiele für Hilfeleistungen des THW finden Sie hier:
Anfordererbroschüre zum Download
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Anfordererbroschüre (PDF, 2mb) Die Anfordererbroschüre gibt Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Feuerwehr, kommunalen Behörden und Hilfsorganisationen einen Überblick über das vielseitige Leistungsportfolio des THW. Sie erfahren, bei welchen Schadens- und Gefährdungslagen das THW helfen und wie das THW angefordert werden kann.