Aufgabenbeschreibung Zugführer/in

Der Zugführer (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich.
  • Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  • Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken.

  • Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • ihm zugewiesenen Einsatzraum, seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
    • Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.