Mehrzweckkraftwagen

Das Allzwecktalent in jedem Ortsverband ist der Mehrzweckkraftwagen (MzKW). Das THW-Leistungsspektrum ist groß – man muss flexibel auf jede Situation reagieren können. Der THW-Fahrzeugpark ist dementsprechend konzipiert. Das Fahrzeug besteht neben seiner sieben Personen fassenden Mannschaftskabine aus einer großen Ladefläche mit Ladebordwand. Auf der Ladefläche finden Rollcontainer mit Ausrüstung Platz. Hier sind Tauchpumpen, Stromaggregate, Beleuchtung, Auf- und Abseilgerät, Hebe- und Ziehgeräte für schwere Lasten und viel Kleinwerkzeug verstaut.

Die Beladung ähnelt der des Gerätekraftwagens. Beim MzKW liegt der Schwerpunkt jedoch auf schwereren Geräten. Es sind Ergänzungen und Erweiterungen, besonders für die Rettung von eingeschlossenen und verschütteten Personen, die Stromversorgung und die Hochwasserbekämpfung. Die Rollcontainer werden je nach Bedarf über die Ladebordwand vom Fahrzeug abgeladen. Wird der Platz für Transportaufgaben benötigt ist er im Nu leer geräumt. So können die Einsatzkräfte beispielsweise Holz für das Abstützen einsturzgefährdeter Gebäude oder bei Hochwasser eine große Zahl von Sandsäcken transportieren.

Bei Einsätzen im Bevölkerungsschutz kann sich das THW nicht darauf verlassen, immer auf asphaltierten Straßen unterwegs zu sein. Deshalb ist auch dieses Fahrzeug mit entsprechenden Reifen versehen und hat einen Allradantrieb. Das sorgt für Vortrieb selbst auf matschigen Straßen, z. B. bei Hochwasserlagen, wenn Sandsäcke und Tauchpumpen an den Einsatzort transportiert werden müssen.

Einzelne Verwendungsmöglichkeiten:

1.   Transportfahrzeug

  • Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung
  • Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe
  • Zuführung von weiterer Ausstattung - nach Ablasten der Geräte- und Werkzeugausstattung
  • Transport von anderen Gütern - nach Ablasten der Geräte- und Werkzeugausstattung

 

2.   Arbeitsgerät

  • durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen

 

3.   Zugfahrzeug

  • für Anhänger bis ca. 12 t zGG