03.04.2019, von Jonas Wiesner

Mit Köpfchen und Übersicht: Übung der Fachgruppe Führung/Kommunikation

Zusammen mit Einsatzkräften aus dem Führungskräftepool des Regionalbereichs Bielefeld stellte sich die Fachgruppe Führung/Kommunikation einem Hochwasserszenario.

Am Samstag den 23. März 2019 trafen sich die Mitglieder der Fachgruppe Führung/Kommunikation zu einem ausgiebigen Übungstag in der Detmolder Unterkunft. Verstärkt wurden die heimischen Einsatzkräfte durch verschiedene Mitglieder aus dem Führungskräftepool des Regionalbereiches Bielefeld. Schließlich müssen die fünf Sachgebietsleiter (S1 Personal/Innerer Dienst/Psychosoziale Unterstützung, S2 Lage, S3 Einsatz, S4 Logistik und S6 Telekommunikation) in einer Führungsstelle mindestens die Qualifikation eines Zugführers im THW aufweisen.
Zur Einspielung des Übungsszenarios hatten sich die Zugtrupps aus den Ortsverbänden Minden, Lübbecke und Bückeburg bereit erklärt. Angenommen wurde eine Hochwasserlage nördlich von Minden. Die Detmolder Führungsstelle mit dazugehöriger Mannschaft musste stets den Überblick behalten, Einheiten führen, Lagekarten erstellen und den Nachschub sicherstellen.
Zwei hauptamtliche Mitarbeiter aus der Regionalstelle Bielefeld simulierten den Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK-Stab) einer übergeordneten Dienststelle.

Am kommenden Freitag, den 05. April, wird sich die Gruppe zu einem Übungswochenende nach Bad Neuenahr-Ahrweiler aufmachen. An der dortigen Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz treffen sich mehrere Fachgruppen Führung/Kommunikation aus dem Landesverband NRW zur gemeinsamen Übung.

Wir danken allen Einsatzkräften aus den verschiedenen Ortsverbänden und der Regionalstelle für die Unterstützung bei der gelungenen Übung.


Alle Fotos: Janes Botschen / THW Detmold Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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