Mitwirken im THW

Die ehrenamtliche Mitwirkung im Technischen Hilfswerk ist eine spannende und herausfordernde Tätigkeit.
Junghelfer(innen)
Für interessierte Jungen und Mädchen zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit als Junghelfer(in) in der THW-Jugendgruppe mitzuwirken. Die Nachwuchsorganisation bringt die Jugendlichen in spielerischer Form an die Technik des THW heran und bietet ein umfangreiches und interessantes Freizeitprogramm.
Aktive Helfer(innen)
Mitmachen können Frauen und Männer, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie
- haben das 17. Lebensjahr vollendet,
- sind noch keine 60 Jahre alt,
- besitzen die erforderliche Tauglichkeit,
- haben den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- stehen für regelmäßigen Dienst im THW zur Verfügung,
- wurden nicht von einer anderen Katastrophenschutzbehörde unehrenhaft entlassen,
- bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat,
- sind nicht vom Wahlrecht gem. § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen und
- sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden.
Freistellung vom Wehr-/Zivildienst
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, statt Wehr-/Zivildienst für mindestens sechs Jahre im Katastrophenschutz mitzuwirken. Hierzu bedarf es beim THW zusätzlich zur Aufnahme in einen Ortsverband (Zustimmung des Ortsbeauftragten) auch der Zustimmung der zuständigen THW-Geschäftsstelle als Freistellungsbehörde. Die Aufnahme erfolgt durch einen gesonderten Freistellungsantrag.
Eine Freistellung vom Wehrdienst ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Sie
- sind wehrpflichtig,
- haben das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet,
- gehören zu einem Geburtsjahrgang, für den die zugewiesene Höchstzahl von Freistellungsplätzen nicht ausgeschöpft ist,
- haben noch nicht bei der Bundeswehr gedient (Ausnahmen bestehen nur unter bestimmten Voraussetzungen),
- müssen nicht mit einem häufigen Ortswechsel (bspw. auf Grund der Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit) rechnen und
- sind/werden als Helfer in einem THW-Ortsverband aktiv.
Im Sinne des Zivildienstgesetzes zählt der Dienst im Katastrophenschutz nicht als Zivildienst. Wer sich aber gem. § 14 Zivildienstgesetz für mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Zivil-/Katastrophenschutz verpflichtet und auch die dazu notwendige Zustimmung erhalten hat, wird nicht zum Zivildienst herangezogen.
Bewerbung
Sie interessieren sich für eine Mitwirkung im THW? Dann senden Sie uns bitte folgende Informationen (formlos):
- Ein Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Gründe für eine Mitwirkung im THW und persönliche Interessen bzgl. Ihrer künftigen Tätigkeit beschreiben, sowie
- einen aussagekräftigen Lebenslauf, der uns erste Informationen über Ihren schulischen/beruflichen Lebensweg sowie Hobbys und Qualifikationen gibt.
Wir setzen uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung an ov-detmold(at)thw.de oder per Post an Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Ortsverband Detmold, Stichwort: Mitwirkung, Ohmstraße 6a, 32758 Detmold. Sollten Sie vorab noch weitere Fragen haben, erreichen Sie uns mittwochs zwischen 18 und 21 Uhr telefonisch.
Wir freuen uns auf Sie! 
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