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Die Einsatzoptionen des THW sind vielfältig. Umfangreiche technische Ausstattung sowie motivierte und gut ausgebildete Helfer stehen den Bedarfsträgern (bspw. Feuerwehr, Polizei, andere Hilfsorganisationen oder Behörden) rund um die Uhr zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten klar von denen anderer Organisationen wie der Feuerwehr abgegrenzt (Details auf thw.de).

 

Auch die Abrechnung von Einsätzen und Hilfeleistungen ist klar geregelt. Ein Auszug:

»...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...«

(§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie)

 

Nachfolgend nennen wir einige mögliche Einsatzfälle, die aber nur einen kleinen Auszug aus der breiten Palette der THW-Möglichkeiten darstellen können:

 

  • Ausleuchten von Einsatzstellen
  • Ausleuchten von Kontrollstellen für Polizei und Zoll
  • Vermisstensuche
  • Fahrzeugbergung
  • Aufgleisung von Zügen
  • Unterstützung bei Brandeinsätzen
  • Wiederherstellung der Stromversorgung
  • Abstützung einsturzgefährdeter Gebäude
  • Sprengungen
  • Freischleppen von Fahrzeugen bei widrigen Wetterlagen
  • Amtshilfe bei Seuchenverdacht
  • Transport von Hilfsgütern
  • Beseitigung von Hochwasserfolgen
  • Errichtung behelfsmäßiger Übergänge

 

Viele weitere Beispiele für Hilfeleistungen des THW finden Sie hier:

 


 


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