Die Einsatzoptionen des THW sind vielfältig. Umfangreiche technische Ausstattung sowie motivierte und gut ausgebildete Helfer stehen den Bedarfsträgern (bspw. Feuerwehr, Polizei, andere Hilfsorganisationen oder Behörden) rund um die Uhr zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten klar von denen anderer Organisationen wie der Feuerwehr abgegrenzt (Details auf thw.de).
Auch die Abrechnung von Einsätzen und Hilfeleistungen ist klar geregelt. Ein Auszug:
»…Kosten für technische Hilfe […] sind grundsätzlich der zuständigen Stelle in Rechnung zu stellen. Wird die technische Hilfe im Interesse eines Dritten (Begünstigter) erbracht, so macht die zuständige Stelle die Kosten des THW beim Begünstigten geltend und leitet entsprechende Zahlungen an das THW weiter.
Erfolgt die Anforderung im ausdrücklichen Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen.
Soweit der zuständigen Stelle kein Kostenersatzanspruch gegenüber einem Begünstigten zusteht, kann das THW auf die Geltendmachung seines Anspruchs gegenüber der zuständigen Stelle ganz oder teilweise verzichten…«
(§ 5 THW-Abrechnungsrichtlinie)
Nachfolgend nennen wir einige mögliche Einsatzfälle, die aber nur einen kleinen Auszug aus der breiten Palette der THW-Möglichkeiten darstellen können:
Ausleuchten von Einsatzstellen
Ausleuchten von Kontrollstellen für Polizei und Zoll
Vermisstensuche
Fahrzeugbergung
Aufgleisung von Zügen
Unterstützung bei Brandeinsätzen
Wiederherstellung der Stromversorgung
Abstützung einsturzgefährdeter Gebäude
Sprengungen
Freischleppen von Fahrzeugen bei widrigen Wetterlagen
Amtshilfe bei Seuchenverdacht
Transport von Hilfsgütern
Beseitigung von Hochwasserfolgen
Errichtung behelfsmäßiger Übergänge
Viele weitere Beispiele für Hilfeleistungen des THW finden Sie hier:
Beispielhafte Einsätze des THW Detmold
Beispielhafte Einsätze des THW in Deutschland
Beispielhafte Einsätze des THW im Ausland