Die Einsatzoptionen des THW sind vielfältig. Umfangreiche technische Ausstattung sowie motivierte und gut ausgebildete Helfer stehen den Bedarfsträgern (bspw. Feuerwehr, Polizei, andere Hilfsorganisationen oder Behörden) rund um die Uhr zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten klar von denen anderer Organisationen wie der Feuerwehr abgegrenzt (Details auf thw.de).
Auch die Abrechnung von Einsätzen und Hilfeleistungen ist klar geregelt. Ein Auszug:
»...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...«
(§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie)
Nachfolgend nennen wir einige mögliche Einsatzfälle, die aber nur einen kleinen Auszug aus der breiten Palette der THW-Möglichkeiten darstellen können:
Ausleuchten von Einsatzstellen
Ausleuchten von Kontrollstellen für Polizei und Zoll
Vermisstensuche
Fahrzeugbergung
Aufgleisung von Zügen
Unterstützung bei Brandeinsätzen
Wiederherstellung der Stromversorgung
Abstützung einsturzgefährdeter Gebäude
Sprengungen
Freischleppen von Fahrzeugen bei widrigen Wetterlagen
Amtshilfe bei Seuchenverdacht
Transport von Hilfsgütern
Beseitigung von Hochwasserfolgen
Errichtung behelfsmäßiger Übergänge
Viele weitere Beispiele für Hilfeleistungen des THW finden Sie hier:
Beispielhafte Einsätze des THW Detmold
Beispielhafte Einsätze des THW in Deutschland
Beispielhafte Einsätze des THW im Ausland